Das IFB bietet Studierenden, Absolventen und Absolventinnen der Politik- oder Sozialwissenschaften die Möglichkeit zu einem Praktikum. Das Praktikum kann zur Qualifizierung während des Studiums, als auch zur Berufsvorbereitung in Voll- oder Teilzeit absolviert werden.
1. Ziel des Praktikums:
Das Ziel eines am IFB durchgeführten Praktikums besteht darin einen möglichst breiten und praktischen Einblick in den wissenschaftlichen Berufsalltag zu vermitteln. Dies erfolgt durch die Mitwirkung an Aufgaben aus allen Arbeitsbereichen des Institutes. Spezielle Interessen an einem konkreten Arbeitsbereich werden bei der Verteilung der Aufgaben berücksichtig.
2. Allgemeine Voraussetzungen für ein Praktikum:
3. Zuordnung von Praktika:
4. Tätigkeitsbereiche
Die Praktikumstätigkeit kann sich auf alle Arbeitsbereiche des Instituts beziehen. Dies umfasst insbesondere die Mitarbeit an laufenden oder geplanten Forschungsprojekten. Zu den weiteren Aufgaben kann das Vor- und Zuarbeiten zu Veranstaltungen ebenso wie die Übernahme organisatorischer und administrativer Tätigkeiten innerhalb des Instituts gehören. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Entwerfen einer eigenen von Lehrveranstaltungen.
Der endgültige Arbeitsbereich wird individuell auf die Bewerber und Bewerberinnen angepasst.
5. Praktikumsdauer
Das Praktikum kann für eine Dauer von mindestens 8 Wochen (Vollzeit, Teilzeit entsprechend länger) bis zu längstens 6 Monaten absolviert werden. Bei Pflichtpraktika richtet sich die Dauer nach den Vorgaben Ihrer Studienordnung für Pflichtpraktika. Die Mindestdauer beträgt jedoch auch hier 8 Wochen.
6. Arbeitszeiten
Das Praktikum kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden.
Einen Termin für den nächstemöglichen Praktikumsbeginn finden Sie hier.
7. Praktikumsort
Deutschlandweit - Es besteht die Möglichkeit das Praktikum an einem anderen Standort als den Sitz des ifb zu absolvieren. Der Einsatzort wird individuell mit dem Praktikanten/der Praktikantin abgestimmt.
8. Vergütung und Versicherung
Für die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes und für Ihre Unterbringung müssen Sie selbst aufkommen. Hierbei kann seitens des IFB leider keine Unterstützung erfolgen.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland Ihren Krankenversicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Es besteht keine Sozialversicherung über das Institut.
9. Praktikumsbestätigung
Bei vollständig durchgeführtem Praktikum wird eine Praktikumsbestätigung ausgestellt. Die Praktikanten sind zur Erstellung eines Praktikumsberichtes verpflichtet, der Bestandteil der Praktikumsbestätigung wird. Eine Bewertung der Tätigkeiten findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben besteht jedoch nicht. Die Bestätigung ist rechtzeitig (mind. 3 Wochen) vor Praktikumsende zu beantragen.
10. Praktikumsevaluation
Alle Praktikanten erhalten die Möglichkeit nach Abschluss ihres Praktikums dieses zu Evaluieren.
11. Bewerbungsverfahren
Für die Bewerbung um ein Praktikum senden Sie bitte die folgenden Bewerbungsunterlagen an die Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Hinweis zu E-Mail-Anhängen):