Damit eine Fachvereinigung bzw. Gesellschaft in die „Übersicht der wissenschaftlichen Fachvereinigungen und Gesellschaften in Deutschland“ aufgenommen werden kann, sind die folgenden Kriterien zu beachten:
- Verfolgung eines wissenschaftlichen Zwecks: Der Gedanke des wissenschaftlichen Austauschs und der Vernetzung muss im Vordergrund stehen. Sollte eine Fachvereinigung neben diesem wissenschaftlichen Anspruch auch als Berufsverband agieren, kann die Vereinigung dennoch aufgenommen werden. Reine Berufs- bzw. Branchenverbände ohne wissenschaftlichen Anspruch jedoch nicht.
- Die Fachvereinigung muss keine eigene Forschung durchführen.
- Die Tätigkeit der Fachvereinigung darf keinem primären wirtschaftlichen Interesse unterliegen.
- Der Sitz bzw. Tätigkeitsbereich der Fachvereinigung muss sich in Deutschland befinden.
- Die Fachvereinigung muss eigenständig sein. Es werden keine Teilgliederungen, wie zum Beispiel einzelne Sektionen, Themengruppen, Arbeitsgruppen, Arbeitskreise oder Ähnliches, einer Fachvereinigung aufgenommen. Eine Ausnahme bilden eigenständige Gesellschaften/Vereinigungen, die Mitglied oder Bestandteil einer übergeordneten Gesellschaft/Vereinigung sind, wie dies beispielsweise bei Dachverbänden der Fall ist.
- Die Fachvereinigung muss auf Dauer angelegt sein. Temporäre Forschungsgruppen zu einzelnen wissenschaftlichen Forschungsthemen bzw. -fragen werden nicht aufgenommen.
- Die Fachvereinigung muss eine überregionale Ausrichtung haben. Ein regionaler Zusammenschluss, der beispielsweise auf die Mitarbeiter/Mitglieder einer wissenschaftlichen Einrichtung begrenzt ist, kann nicht aufgenommen werden.
- Die Größe, thematische Ausrichtung, Namensgebung und Rechtsform haben keinen Einfluss.
Als wissenschaftliche Fachvereinigung bzw. Gesellschaft wird daher jeder auf Dauer angelegte und überregional ausgerichtete Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verstanden, zum Zweck des wissenschaftlichen Austauschs und der Vernetzung, unabhängig ihrer Mitgliederzahl und thematischen Ausrichtung.
Vorgaben zur Verwendung von Logos bzw. Bannern:
- Die Höhe der Logos bzw. Banner muss genau 50px betragen. Die Breite sollte 600px nicht überschreiten.
- Die Grafik sollte im RGB Farbraum angelegt sein. Ist ein Logo bzw. Banner in CMYK-Farben angelegt, kann es zu Verfälschungen der Farbdarstellung kommen.
- Die Grafik sollte mit einem transparentem Hintergrund versehen werden.
- Als Dateiformate können png und jpg verwendet werden. Bevorzugt wird das png-Dateiformat, da in diesem im Gegenzug zum jpg-Format, Transparenzen hinterlegt werden können.